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Zuweisung


Das Ziel einer logopädischen Behandlung ist die Besserung, Wiederherstellung und/oder der Erhalt der sprachlichen, kommunikativen und stimmlichen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Deshalb erfolgt die Zuweisung durch den Fach- oder Hausarzt. Dieser stellt einen Verordnungsschein für Logopädische Therapie aus.

Mittels dieses Scheines können die Leistungen bei den jeweiligen Kassen abgerechnet werden. (siehe auch Verrechnung). Dieser Verordnungsschein wird von mir zur vertrauensärztlichen Bewilligung bei den jeweiligen Krankenkassen vorgelegt.